12.09.2002
FDP: Außenausschank in der Simon-Dach- Straße bis 24 Uhr
"Anwohner würden mit einer Klage immer recht bekommen"
Friedrichshain. Viel Lärm um Lärm: Das Bezirksamt
hat am 27. August an 110 Wirte in der Simon-Dach-Straße und rund um den
Boxhagener Platz Bescheide verschickt. Inhalt: Dauert der Ausschank auf der Straße
länger als bis 22 Uhr, droht ein Bußgeld. Die FDP hat jetzt dagegen
eine Protestaktion veranstaltet.
Bei der "Kneipentour liberal"
hat Christopher Paun von der FDP-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung,
nach 22 Uhr Flugblätter verteilt. Motto: "Das weltstädtische
Flair in der Simon-Dach-Straße ist von der Bürokratie bedroht!"
Der größte Umsatz werde in den Sommermonaten nach 22 Uhr gemacht und
sei für die Wirte überlebenswichtig. "Endlich ist hier eine
wirtschaftliche Belebung sichtbar. Aber PDS- Bürgermeisterin Cornelia
Reinauer und der grüne Baustadtrat Franz Schulz flüchten sich in bürokratische
Regelungswut."
Schulz tut das Ganze als Wahlkampfspektakel ab. "Die
Lärmschutzverordnung gilt bundesweit und gibt klare Richtlinien vor."
Für Wohngebiete gilt, dass 45 Dezibel ab 22 Uhr nicht überschritten
werden dürfen. In der Simon-Dach-Straße wurden zu vorgerückter
Stunde schon bis zu 55 Dezibel gemessen. "Wer einen Ausschank bis 24 Uhr
fordert, lässt außer Acht, dass die Simon-Dach-Straße ein
Wohngebiet ist", so Schulz.
Darin liege das ganze Problem. "Die
Wirte sollten den Forderungen der Anwohner nachkommen. Nach heutigen
Gesetzeslage erhalten die Anwohner mit einer Klage jederzeit recht." Die
Wirte müssten auf sie zugehen, um in der kommenden Saison eine gute Basis
zu haben. "Fällt das Verwaltungsgericht erst ein Urteil, ist es kaum
anfechtbar."
Seit vergangenem Wochenende werden Verstöße
gegen die Bescheide des Bezirksamtes strafrechtlich verfolgt. Doch die Wirte
haben vor dem Verwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung beantragt. "Damit
entgehen sie nicht der Strafe", so Schulz. "Bekommen die Wirte recht,
kann die Ordnungswidrigkeit erst nach der Hauptverhandlung eingefordert werden.
Ansonsten werden die Bußgelder sofort erhoben." Das
Verwaltungsgericht wollte am Montag über den Antrag der Wirte entscheiden.
dvs